„Ich freue mich, dass es gelungen ist, Amelinghausen bei uns zu halten“, so Schröder-Ehlers zur jetzt vorgelegten Änderung der Wahlkreiseinteilung für die Landtagswahl 2018. „Schade ist allerdings, dass Ilmenau nicht zurückgeholt werden konnte.“

Die annährend gleiche Größe der Wahlkreise ist wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung der Wahlgleichheit. Aus dem Grundsatz der Wahlgleichheit folgt, dass alle Wählerinnen und Wähler mit ihrer Stimme den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben sollen. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn die Wahlkreise annährend gleich viele Wähler haben. Eine Abweichung von +/- 25 % gilt als äußerste Grenze.

Am Stichtag 30.6.2013 betrug die Zahl der Wahlberechtigten in Niedersachsen insgesamt 6.099.459. Bei 87 Wahlkreisen beläuft sich die durchschnittliche Zahl der Wahlberechtigten daher auf 70.109.

Der Wahlkreis 49 Lüneburg hatte zum Stichtag 86.277 (+ 23,06 %) Wahlberechtigte, der Wahlkreis 48 Elbe 85.161 (+ 21,47 %) und der Wahlkreis 47 Uelzen, zu dem die Samtgemeinde Ilmenau gehört, 84.102 (+ 19,96 %); der Wahlkreis 44 Soltau hingegen nur 53.408 (- 23,82 %). „All diese Wahlkreise fallen noch in die Toleranzgrenze von +/- 25 %. Für die Landtagswahl 2018 ist nicht zwingend eine Änderung erforderlich“, so Schröder-Ehlers und weiter: „Ich bin sehr froh, dass ein Abgeben von Amelinghausen und Ilmenau an den Wahlkreis Soltau abgewendet werden konnte. Die Zahlen belegen aber auch, dass die Samtgemeinde Ilmenau mit 8.286 Wahlberechtigte nicht in die Wahlkreise Elbe oder Lüneburg zurückgeholt werden konnte. Dies bedaure ich sehr, da damit der Landkreises Lüneburg wieder auf drei Wahlkreis aufgeteilt wird“, so Schröder-Ehlers.

Schröder-Ehlers ist zuversichtlich: „Ich gehe davon aus, dass es zur Landtagswahl 2023 eine große Wahlkreisreform geben wird und dann der Landkreis Lüneburg, der Zuzugsregion ist und dessen Zahl der Wahlberechtigten steigt, endlich in zwei alleinige Wahlkreise - Lüneburg Stadt und Lüneburg Land - eingeteilt werden kann.“