Hilfe für Schulträger bei den Kosten für Inklusion
„Niedersächsische Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden bei den Kosten für bauliche und sonstige Maßnahmen für Inklusion maßgeblich unterstützt“, erklärt Landtagsabgeordnete Andrea Schröder-Ehlers.
Die rot-grüne Regierungskoalition hat gestern im Landtag ein Gesetz beschlossen, mit dem die finanzielle Unterstützung für die Kosten der Inklusion an Schulen in öffentlicher Trägerschaft geregelt wird: „Das Land gibt für alle öffentlichen Schulen in diesem Jahr 17,5 Millionen Euro für die Kosten der Inklusion für SchülerInnen mit Beeinträchtigungen, ab dem Haushaltsjahr 2016 werden dafür 30 Millionen Euro jährlich bereitgestellt“, so Schröder-Ehlers.
„Damit Inklusion an den Schulen in Niedersachsen besser gelingt, muss das Land die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen. Das ist mit diesem Gesetz der rot-grünen Regierungskoalition gelungen“, betont Schröder-Ehlers. „Es ist bedauerlich, dass die Opposition bei diesem wichtigen Gesetz nicht mitgestimmt hat.“
Schröder-Ehlers macht deutlich: „Wir Sozialdemokraten stehen für eine inklusive Gesellschaft ohne Ausgrenzung. Rampen für Rollstuhlfahrer, schallgedämmte Klassenräume oder Fahrstühle ermöglichen besseres gemeinsames Lernen und Leben an unseren Schulen im Lande.“
Ergänzung vom 1. Dezember 2015: Jetzt liegen auch die Summen vor, die Städte und Gemeinden in Niedersachsen für bauliche Maßnahmen und zusätzliche Personalkosten für die inklusive Schule im Jahre 2015 erhalten:
Landkreis Lüneburg | 220.201 Euro |
Adendorf | 6.703 Euro |
Stadt Bleckede | 5.947 Euro |
Hansestadt Lüneburg | 136.181 Euro |
Samtgemeinde Amelinghausen | 5.142 Euro |
Samtgemeinde Bardowick | 11.254 Euro |
Samtgemeinde Dahlenburg | 2.974 Euro |
Samtgemeinde Gellersen | 8.691 Euro |
Samtgemeinde Ilmenau | 6.243 Euro |
Samgemeinde Ostheide | 6.933 Euro |
Samtgemeinde Scharnebeck | 9.890 Euro |
Amt Neuhaus | 2.579 Euro |
Die regionalen Summen für 2016 und Folgejahre liegen erst im Februar 2016 vor.