SPD-Ortsverein Samtgemeinde Amelinghausen

Förderung von Gewerbebetrieben aufgrund der Corona-Situation
Antragsfrist bis Ende Juni 2021 verlängert

Die Antragsfrist der vom Samtgemeinderat im September beschlossenen Förderrichtlinie wurde jetzt bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Finanzielle Unterstützungen können Gewerbebetriebe aus der Samtgemeinde Amelinghausen erhalten, die durch die Corona-Situation in Not geraten sind. Diese Förderrichtlinie geht auf einen Ende April gestellten Antrag der SPD-Fraktion zurück. Wolfgang Marten, SPD-Ratsmitglied und Vorsitzender des Finanz- und Strukturausschusses, ist gemeinsam mit den Mitgliedern der SPD-Fraktion der Auffassung, dass mit diesem Fördertopf gerade auch zum jetzigen Zeitpunkt an der einen oder anderen Stelle geholfen werden kann. Entsprechend der Förderrichtlinie können Anträge nun noch bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden. Betroffene Gewerbebetriebe sollten sich an die Samtgemeindeverwaltung wenden, die auch bei der Antragstellung behilflich sein wird. Gern stehen aber auch die Mitglieder der SPD-Samtgemeinderatsfraktion für Rückfragen zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:
Ende April 2020 hat die SPD-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Amelinghausen den Antrag gestellt, unverzüglich einen Härtefallfonds in Höhe von 50.000 EUR einzurichten, und zwar zweckgebunden zur Unterstützung von in der Samtgemeinde Amelinghausen ansässigen Betrieben, die infolge der Corona-Pandemie einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben und hierdurch möglicherweise in ihrer Existenz bedroht sind. Die Corona-Pandemie hat eine Wirtschaftskrise ausgelöst, die auch hiesige lokale Gewerbebetriebe hart trifft. Mit diesem Härtefallfonds soll schnell und unbürokratisch geholfen werden.
Die Förderung soll eine kurzfristige Ergänzung anderer Förderkulissen auf Landes- und Bundesebene darstellen und wird als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Begrenzt ist die Förderung je Antrag auf 2.500 EUR.