Am heutigen Mittwochnachmittag haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) erhalten. Mehrere Großprojekte aus unserer Region sind dort priorisiert worden.

„Eine Fortführung der A 39 hat viele positive Effekte auf unsere Region, das haben Gutachten gezeigt. Deswegen ist die hohe Priorisierung des Teilabschnitts AS Lüneburg-N (B216) bis AS Weyhausen (B188) eine gute Nachricht für unsere Region, die ich unterstütze. Die hohe Priorisierung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in unserer Region.

Die sogenannte Alpha Variante E ist ebenfalls in den vordringlichen Bedarf eingestuft worden. Das entspricht dem Votum des Dialogforums Schiene Nord. Ich werde bei der Umsetzung des Projekts vor allem auf zwei Punkte achten: Der Lärmschutz muss höchsten Ansprüchen genügen und der Personenverkehr im Wahlkreis muss vom Ausbau profitieren. Einen Ausbau zu Lasten der Anwohner werde ich nicht mittragen.

Für die Planung der Schleuse in Scharnebeck hat der Bund bereits mehrere Millionen Euro ausgeben. Durch das immer größer werdende Umschlagvolumen der Häfen Lübeck und Hamburg ist ein Ausbau unerlässlich. Deswegen bin ich sehr erfreut, dass die Schleuse im Bundesverkehrswegeplan als vordringlich gilt. Die hohe Priorisierung dieses Projektes im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist ebenfalls ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in unserer Region. Ich möchte allen danken, die sich mit mir dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht“, sagt Hiltrud Lotze

Der Bundesverkehrswegeplan ist eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte dieser Wahlperiode. Mit ihm werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, bis 2030 geplant und gebaut zu werden. Eine Einstufung in die Kategorie Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) bedeutet zumindestens die Möglichkeit, dass das Projekt bis 2030 geplant werden kann. Die Zukunft von Projekten im „weiteren Bedarf“ ist hingegen eher offen.

„Mit dem ersten Arbeitsentwurf – der aktuell vorliegt – ist die finale Entscheidung noch nicht getroffen. Deswegen rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, an dem am Montag startenden sechswöchigen Bürgerbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Auch ich werde mich in Berlin weiter für unsere Projekte stark machen und nach genauer Analyse des umfassenden Entwurfes entsprechende politische Schritte einleiten“, führt Lotze aus.